Monarch mit jahrelanger Erfahrung in der Rekrutierung von medizinischem Personal in Deutschland begleitet Sie kostenlos auf Ihrem Weg zur Auswanderung und Arbeitsaufnahme. Unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre möglichen Fragen auf Ihrer Einwanderungsreise nach Deutschland zu beantworten. Kostenlose Beratung
Es gibt eine Reihe von Schritten, die Sie als Krankenpfleger/in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung unternehmen müssen, um nach Deutschland zu migrieren. Hier ist ein Überblick über die notwendigen Schritte (später gehen wir auf jeden Schritt einzeln und detailliert ein):
Um Ihren Prozess zu starten, müssen Sie alle erforderlichen Dokumente gemäß der folgenden Checkliste sammeln:
Diese Dokumente können je nach zuständiger Behörde oder Bundesland variieren. Kandidaten, die einen Vertrag mit uns abschließen, erhalten nach Prüfung ihrer Situation und entsprechend ihrer Präferenz eine detaillierte Checkliste.
Vor dem Versand Ihrer Dokumente an die zuständige Behörde müssen diese ins Deutsche übersetzt und von der deutschen Botschaft beglaubigt werden.
Vor der Verwendung Ihrer übersetzten Dokumente müssen diese von der deutschen Botschaft beglaubigt werden. Nach Terminvereinbarung und Einreichung der Dokumente dauert die Bearbeitung etwa eine Woche. Danach können die Dokumente nach Deutschland geschickt und das Anerkennungsverfahren gestartet werden.
Als ausgebildete Person, die ihre Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen möchte, müssen Sie das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Die erforderlichen Dokumente werden an die zuständigen Behörden gesendet. Nach 1 bis 4 Monaten erhalten Sie die Mitteilung, ob Ihre Unterlagen den deutschen Pflegequalifikationen entsprechen.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren für Pflegekräfte in Deutschland finden Sie hier. Wir haben den Prozess, die erforderlichen Dokumente und weitere mögliche Fragen ausführlich erklärt.
Nach Vertragsabschluss mit unseren Klienten erhalten diese eine vollständige Checkliste und einen Zeitplan der erforderlichen Dokumente entsprechend ihrer Situation.
Nach Erhalt des Anerkennungsbescheids ist es Zeit, einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber zu erhalten. Sie können selbst eine Stelle suchen oder eine Vermittlungsagentur beauftragen. Die Vorstellungsgespräche finden auf Deutsch statt, daher sollten Sie möglichst fließend Deutsch sprechen. Ein Sprachzertifikat ist zu diesem Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich, aber Sie benötigen es für das Visum.
Monarch bereitet seine Klienten umfassend auf die Vorstellungsgespräche vor und stellt eine Liste der häufigsten Fragen zur Verfügung. Es gibt auch Übungssitzungen mit unseren Experten, um Schwächen vor dem eigentlichen Gespräch zu beseitigen.
Nach Erhalt des Arbeitsvertrags als Krankenpfleger/in in Deutschland benötigen Sie eine weitere Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit, die prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Pflegekraft erfüllen. Dieser Prozess dauert etwa ein bis zwei Monate.
Für Nicht-EU-Bürger ist ein Visum erforderlich. Nach Sammlung aller Dokumente können Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren und das Visum beantragen. Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen, Monarch-Klienten erhalten jedoch einen Notfalltermin, sodass die Bearbeitung weniger als zwei Wochen dauert.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine E-Mail von der Botschaft, dass Ihr Visum abholbereit ist.
Der letzte Schritt vor der Reise nach Deutschland ist die Buchung eines geeigneten Flugs und einer Unterkunft.
Für Monarch-Klienten werden Unterkunft und Flug von der Agentur oder dem Arbeitgeber gebucht. Für jeden Kandidaten gibt es einen eigenen Ansprechpartner, der ihn in den ersten Tagen in Deutschland begleitet, einschließlich Abholung vom Flughafen, Kontoeröffnung und Anmeldung in der Stadt.
Unsere Agentur bietet folgende Dienstleistungen für Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten möchten:
Es mag Sie überraschen, dass Monarch alle diese Dienstleistungen für Pflegekräfte, die nach Deutschland auswandern möchten, kostenlos anbietet. Monarch verlangt keine Gebühren für die angebotenen Leistungen und übernimmt sogar Ihre Kosten für Sprachkurse, Prüfungen, Übersetzungen und Beglaubigungen bei der deutschen Botschaft. Die Bezahlung erfolgt später durch die aufnehmende Einrichtung oder das Krankenhaus.
Folgende Kosten werden nach Ihrer Einreise nach Deutschland erstattet:
Wie bereits erwähnt, müssen Sie als Bewerber/in, der/die als Pflegekraft in Deutschland arbeiten und auswandern möchte, die erforderlichen Dokumente sammeln. Um in Deutschland als Pflegekraft arbeiten zu können, müssen Sie diese drei Hauptvoraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie diese drei Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Einwanderungsprozess starten. Sie können sich anmelden und Ihr Sprachzertifikat erhalten, das Sie für die Visumsbeantragung und die Registrierung als Pflegekraft in Deutschland benötigen. Sie sollten für das Vorstellungsgespräch möglichst fließend Deutsch sprechen, aber das Sprachzertifikat ist für die Beantragung des Aufenthaltstitels bei der deutschen Botschaft erforderlich. Hier finden Sie einen Artikel mit weiteren Informationen zu den Sprachvoraussetzungen (Einwanderung nach Deutschland mit Sprachniveau B1)
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Gehalt als Pflegekraft in Deutschland. Pflegekräfte in Deutschland verdienen monatlich zwischen 3.000 und 5.500 Euro, was im Vergleich zu anderen Berufen sehr attraktiv ist und die monatlichen Ausgaben, einschließlich Miete und Lebenshaltungskosten, vollständig abdeckt. Sie können auch Geld sparen. Das Einkommen kann je nach Berufserfahrung und Bildungsabschluss variieren. Ihr Gehalt als Pflegekraft in Deutschland hängt von Ihrer Erfahrung und dem Arbeitsort ab, aber generell gehört die Pflege zu den bestbezahlten Berufen in Deutschland. In einem weiteren Artikel haben wir den Einfluss der Berufserfahrung auf das Gehalt von Pflegekräften in Deutschland erklärt.
Wenn Sie keine einschlägige Berufserfahrung haben oder Ihre Dokumente (Anerkennung) nicht als gleichwertig anerkannt werden, beginnen Sie als Pflegekraft in Deutschland mit einem Jahr Berufserfahrung.
In diesem Fall liegt das Gehalt zwischen 2.830 und 3.000 Euro, steigt aber mit zunehmender Berufserfahrung.
1) Wie kann ich als Pflegekraft mit meiner Familie nach Deutschland einwandern?
Eine häufige Frage ist, ob ich als registrierte Pflegekraft in Deutschland meine Familie mitbringen kann. Die Antwort ist zum Glück JA. Sie können problemlos ein Visum zur Familienzusammenführung für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder (unter 18 Jahren) beantragen. Später kann Ihre Familie eine Aufenthaltserlaubnis und die EU Blue Card in Deutschland beantragen.
2) Gibt es eine Altersgrenze für die Einwanderung von Pflegekräften nach Deutschland?
Es gibt keine Altersgrenze für die Einwanderung von Pflegekräften nach Deutschland, aber vorzugsweise sollte man vor dem 40. Lebensjahr handeln.
(Wer vor dem 45. Lebensjahr ein Sprachzertifikat vorlegen kann, hat keine Probleme bei der Einwanderung, andernfalls sind die Bedingungen riskanter.)
3) Was ist ein Ausbildungskurs für Pflegekräfte in Deutschland?
Pflege-Ausbildung sind eigentlich Praktika im Rahmen der dualen Berufsausbildung (DVT), bei denen der Auszubildende eine Berufsschule oder Hochschule besucht und gleichzeitig arbeitet und ein regelmäßiges Einkommen erzielt. Nach Abschluss des 3-jährigen Kurses kann man problemlos in den Arbeitsmarkt einsteigen.
Für alle, die sich für Pflege in Deutschland interessieren, ist dies eine der besten Möglichkeiten, in diesen Beruf einzusteigen.
4) Wird mein Pflegeabschluss in Deutschland anerkannt?
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland gültig ist, können Sie die „Anabin“-Datenbank nutzen. Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie herausfinden, wie Ihr Abschluss in Deutschland bewertet wird und ob Sie mit Ihren bisherigen Qualifikationen arbeiten können oder eine Pflege-Ausbildung in Deutschland beginnen müssen.
5) Was bedeutet Anerkennung?
Im Allgemeinen bedeutet Anerkennung Gleichstellung, aber in diesem Fall heißt es, dass eine ausländische Berufsqualifikation rechtlich einer deutschen Berufsqualifikation entspricht. Wenn Sie in Deutschland als Pflegekraft vollständig anerkannt sind, können Sie mit Ihren bisherigen Qualifikationen in Deutschland arbeiten.