Grundsatzerklärung

Wir bei Monarchco glauben daran, den globalen Personalmangel im Gesundheits- und Pflegewesen beheben zu können und damit zugleich den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Menschen weltweit zu verbessern. 

Als Monarchco GmbH sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kandidat:innen bewusst, Menschenrechte sowie diverse weltweit geltende Statuten (z. B. definiert durch die Vereinten Nationen) und alle von Deutschland ratifizierten internationalen Konventionen zu achten. Wir verpflichten uns lokal wie global zu deren Einhaltung. Wir sind überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg auf Dauer nur möglich ist, wenn Menschenrechte anerkannt und geschützt werden. Aus diesem Grund verankern wir entsprechende Maßnahmen und Vorgaben in unseren Betriebsabläufen und verpflichten auch unsere Partner zu deren Achtung. Zudem werden wir regelmäßig und transparent über unsere Erfolge, Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Leitprinzipien berichten.  

Diese Grundsatzerklärung folgt den sechs Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, denen sich die Monarchco GmbH verpflichtet: 

Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit 

Diese Grundsatzerklärung liegt schriftlich vor und ist in den Sprachen der Herkunftsländer verfügbar, aus denen die Monarchco GmbH aktiv rekrutiert. Sie ist frei zugänglich auf unserer Website veröffentlicht und Bestandteil aller mit den Kandidat:innen geschlossenen Vermittlungsverträge.  

Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen 

Monarchco GmbH bietet den Kandidat:innen kostenlose Dienstleistungen und umfassende Unterstützung während des gesamten Vermittlungsprozesses und der damit verbundenen Schritte. Nach einem erfolgreichen Erstgespräch erhalten die Kandidat:innen im weiteren Verlauf des Vermittlungsprozesses – und darüber hinaus – kostenlose Hilfestellungen, u. a. bei Anerkennungs- und Migrationsverfahren, beim Sprachunterricht sowie bei der Vorbereitung auf die Übersiedlung nach Deutschland.  

Alle Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Verfahrensschritten für die Beschäftigung stehen, werden nach dem „Employer-Pays-Prinzip“ übernommen oder erstattet. Die Monarchco GmbH verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Vermittlungsprozess unentgeltlich für die Kandidat:innen zu erbringen und etwaige relevante Auslagen zu erstatten, die Kandidat:innen ggf. vor der Zusammenarbeit mit Monarchco getragen haben (insbesondere Kosten in direktem Zusammenhang mit Anerkennung, Sprachtraining und Umzug). Zudem verpflichtet sich die Monarchco GmbH, im Falle von Verstößen ihrer Geschäftspartner gegen dieses Prinzip den Kandidat:innen unrechtmäßig in Rechnung gestellte Kosten zurückzuerstatten.  

Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen 

Den Kandidat:innen entstehen keine direkten oder indirekten Kosten für die Vermittlung. Insbesondere werden keine Vermittlungsgebühren, keine Kautionen, keine vorab zu leistenden Zahlungen (z. B. Hinterlegungen oder Sicherheiten) und keine nachträglichen Zahlungen (wie Vertragsstrafen) von den Kandidat:innen verlangt. Etwaige Rückforderungen von zuvor übernommenen oder erstatteten Kosten sind nur im Rahmen der Regelungen des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ zulässig.  

Auf diese Weise erhalten alle interessierten Kandidat:innen – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Hintergründen in den Herkunftsländern – die gleiche faire Chance auf eine Zukunft in Deutschland.  

Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten 

Nach einem erfolgreichen ersten Interview mit Monarchco erhalten alle Kandidat:innen eine offizielle Informationsbroschüre (KDA), das Monarchco Welcome Deck sowie binnen etwa einer Woche einen Vermittlungsvertrag in einer Amtssprache des jeweiligen Herkunftslandes. Der Vermittlungsvertrag und das Welcome Deck erläutern transparent und verständlich die Strukturen, Leistungen, Kosten und Verpflichtungen während des gesamten Migrationsprozesses.  

Nachhaltigkeit und Partizipation 

Monarchcos wichtigster Leitwert ist „Candidate first“ – die Kandidat:innen stehen bei uns an erster Stelle. Wir verstehen die Bedürfnisse der Kandidat:innen und berücksichtigen sie sorgfältig, was unsere Vermittlungsprozesse im Vergleich zu einem rein gewinnorientierten „Headhunting“-Ansatz deutlich

nachhaltiger macht. In ausführlichen Erstinterviews wird anhand strukturierter Leitfäden die fachliche, persönliche und sprachliche Eignung der Kandidat:innen ermittelt, um für sie und die zukünftigen Arbeitgeber ein möglichst passgenaues Matching zu gewährleisten. Vor der eigentlichen Platzierung gleichen wir – im Sinne der Nachhaltigkeit – die beruflichen Erfahrungen sowie die Wünsche hinsichtlich des künftigen Wohn- und Einsatzortes der Kandidat:innen mit den Anforderungen der potenziellen Stellenangebote ab. Erst danach organisieren wir Bewerbungsgespräche zwischen den Kandidat:innen und ausgewählten Arbeitgebern. Von Anfang an werden die Kandidat:innen durch die Vermittlungsvereinbarungen und das Welcome Deck darüber informiert, dass ihre aktive Mitwirkung für den Erfolg des gesamten Prozesses essenziell ist.  

 

Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette 

Die oben genannten Grundsätze und die daraus abgeleiteten Vereinbarungen und Leistungsangebote gelten über die Monarchco GmbH hinaus auch für alle Partner und Dienstleister, die an der Rekrutierung, Betreuung und sprachlichen Vorbereitung der Kandidat:innen im Rahmen der Migration nach Deutschland beteiligt sind.  

Zusätzlich zu den genannten Prinzipien bekennt und verpflichtet sich die Monarchco GmbH zur Einhaltung folgender internationaler Konventionen und Standards:  

  • Internationale Menschenrechtskonvention (UN-Menschenrechtscharta): Alle Menschen besitzen von Geburt an die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zu deren Gewährleistung und Schutz.  
  • WHO-Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften: Enthält ethische Grundsätze für die faire Rekrutierung von Gesundheitspersonal und fordert, dass die Gesundheitssysteme von Ländern mit niedrigem Einkommen, Volkswirtschaften in Transformation sowie kleinen Inselstaaten durch die Abwerbung nicht geschwächt, sondern langfristig gestärkt werden.  •  
  • „Employer-Pays“-Prinzip (ILO-Grundsätze für faire Anwerbung): Arbeitgeber tragen die Kosten einer Rekrutierung; keine mit der Anwerbung verbundenen Kosten dürfen von den Arbeitnehmer:innen übernommen werden.  
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): Definieren universelle Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit – zusätzlich zu den grundlegenden Menschenrechten. Diese Normen gelten unabhängig vom Entwicklungsstand eines Landes und umfassen insbesondere die Vereinigungsfreiheit, das Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, die Abschaffung der Kinderarbeit und die Beseitigung der Zwangsarbeit.  
  • IRIS-Standards der Internationalen Organisation für Migration (IOM): Haben das Ziel, die  internationale Rekrutierung fair für alle Beteiligten – Arbeitssuchende, Arbeitgeber, Vermittler sowie Herkunfts- und Zielländer – zu gestalten. Dies beinhaltet u. a. die Förderung und Achtung der Rechte von Migrant:innen, eine verbesserte Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rekrutierungsprozess sowie die Einhaltung und Verbreitung des Employer-Pays-Prinzips.  
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Unterstreichen, dass Unternehmen Verfahren einrichten müssen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu minimieren oder wiedergutzumachen. Personen, deren Menschenrechte durch unternehmerisches Handeln verletzt wurden, müssen Zugang zu staatlichen und nichtstaatlichen Beschwerdemechanismen erhalten und die Möglichkeit haben, den Rechtsweg zu beschreiten. Zudem verpflichtet das deutsche Lieferkettengesetz Unternehmen, dafür zu sorgen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten werden – alle Geschäftspartner müssen also den gesetzlichen Vorgaben folgen.  

Übergreifend verpflichtet sich die Monarchco GmbH – entsprechend ihrem Leitprinzip „Candidate first“ – zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis. Dies beinhaltet vor allem den Verzicht auf jegliche Form von Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln in den Vermittlungsverträgen mit Kandidat:innen sowie in den Arbeitsverträgen der zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland, sofern solche Klauseln nicht im Einklang mit den Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ stehen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Monarchco GmbH, keine Rekrutierung in Ländern zu betreiben, die auf der aktuell geltenden “WHO Health Workforce Support and Safeguards List” aufgeführt sind. 

Die vorliegende Grundsatzerklärung ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung. Jede und jeder Einzelne von uns ist dazu aufgerufen, diese Grundsätze in der täglichen Praxis umzusetzen und unser Unternehmen in eine in jeder Hinsicht nachhaltige Zukunft zu führen.  

Grundsatzerklärung der Monarchco GmbH vom 23.06.2025